Unter der Bezeichnung „holzfreie Papiere“ versteht man ungestrichene und gestrichene Papiere aus gebleichtem Zellstoff. Diese dürfen nach DIN 6730 nur einen zulässigen Massenanteil von fünf Prozent an verholzten Fasern enthalten. Die Bezeichnung holzhaltig ist irreführend, denn sie bedeutet eigentlich, dass ein gewisser Anteil an Fasermaterial noch Lignin enthält. „Holzhaltige Papiere“ weisen einen Massenanteil von mehr als fünf Prozent aus verholzten Fasern auf. Neben dem gebleichten und ungebleichten Zellstoff werden dafür Holzstoffe in Form von Holzschliff, thermomechanischem Holzstoff (TMP) bzw. chemo-thermomechanischem Holzstoff (CTMP) eingesetzt.
Kurzer Einsatz
Der Weißgrad sinkt mit steigendem Holzstoffanteil. Dadurch verschlechtert sich die Alterungsbeständigkeit. Stark holzhaltige Papiersorten werden für kurzlebige Produkte wie Zeitungsdruckpapier und LWC- oder SC -Papiere eingesetzt. Unter LWC-Papieren versteht man holzhaltige gestrichene Papiere, die im Rollenformat entweder nach dem Tiefdruck- oder nach dem Offsetdruckverfahren bedruckt werden. Aus SC-Papieren werden insbesondere Zeitschriften und Postwurfsendungen hergestellt.