Durch den Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen kann der Energieinhalt des zugeführten Brennstoffes wesentlich effizienter ausgenützt werden als dies bei getrennter Erzeugung von Strom und Wärme möglich ist. Aus diesem Grund kommt ihnen auch eine besondere Bedeutung bei der Erreichung von Klimaschutzzielen zu. Bestehende nationale Regelungen (z.B. im Ökostromgesetz, wo allerdings industrielle Eigenanlagen von der Förderung ausgeschlossen sind) sind im Hinblick auf die Umsetzung der EU-KWK-Richtlinie zu überarbeiten.
Lange Laufzeiten
KWK-Anlagen an Industriestandorten haben unter anderem folgende Vorteile: lange Laufzeiten von meist über 8.000 Betriebsstunden pro Jahr, konstante Wärmeabnahme, Vermeidung von Übertragungs- und Umspannverlusten, Versorgungssicherheit. Als Nachteil sind hohe Investitionskosten und lange Amortisationszeiten, aufwändige Betriebsführung und stark preisabhängige Brennstoffkosten zu nennen.
Gut ausgelegte Anlagen, wie sie z.B. auch an den meisten Standorten der österreichischen Papierindustrie primär für den Eigenbedarf betrieben werden, erreichen - in Abhängigkeit vom Anteil der Wärmelieferung an der Gesamterzeugung und sonstiger Rahmenbedingungen wie zB dem Druckniveau der Wärmeauskopplung - einen Gesamtwirkungsgrad um 90%. Der Grad der Brennstoffausnutzung alleine ist allerdings nicht alleine ausschlaggebend für die Wirtschaftlichkeit der Anlage. Da durch den Einsatz von KWK-Anlagen die standortgebundenen Emissionen höher sind als bei getrennter Erzeugung von Strom und Wärme bzw. Bezug aus dem Netz, wurde im Nationalen Zuteilungsplan zum Emissionshandel ein "KWK-Bonus" eingeführt, der aber hinsichtlich seiner Anreizwirkung dringend weiterentwickelt werden muss. Auch im Rahmen der Energiebesteuerung sollten die Ausnahmemöglichkeiten für KWK-Anlagen im Sinne einer nachhaltigen nationalen Energiepolitik ausgebaut werden.