Die Kennzeichnung von Papier durch Wasserzeichen ist sehr alt und eine europäische Erfindung. Das älteste bekannte Wasserzeichen findet sich auf einer Urkunde aus Bologna aus dem Jahre 1282. Im 17. und 18. Jahrhundert galt das Wasserzeichen als Zeichen des Papiermachermeisters und machte erkennbar von welcher Papiermühle das Produkt stammte. Heute werden Wasserzeichen nur mehr für Wertpapiere wie zum Beispiel Banknoten, Urkunden, Postwertzeichen, Sicherheitspapiere oder hochwertige Briefpapiere verwendet.
Echte und Schattenwasserzeichen
Bei den Wasserzeichen unterscheidet man echte und Schattenwasserzeichen, Molettewasserzeichen und die geprägten unechten Wasserzeichen. Echte Wasserzeichen werden in der Siebpartie der Papiermaschine mit einem Egoutteur oder mit einem Rundsieb gebildet. Es lassen sich eindrucksvolle Darstellungen mit unterschiedlichen Helligkeitsstufen erzielen. Diese werden als Schatten- oder Reliefwasserzeichen bezeichnet und finden sich heute insbesondere auf Banknotenpapier. Die so erzeugten Unterschiede in der Masse beziehungsweise Dicke des Blattgefüges sind nachträglich nicht einzubringen. Es handelt sich also um ein fälschungssicheres Merkmal.
Molettewasserzeichen werden erst nach der Blattbildung durch Pressen mit Hilfe einer gravierten Gummiwalze in die noch feuchte Papierbahn eingedrückt. Im Gegensatz zum echten Wasserzeichen wird es nicht durch Verdrängen oder Anreichern von Fasern erzeugt, sondern durch dichtere oder weniger dichte Stellen in Papier.
Unechte Wasserzeichen werden erst nach Fertigstellung der Papierbahn zum Beispiel durch Drucken mit entsprechenden Lacken erzeugt. Dabei ergeben sich lokaltransparentere Stellen, die ein Wasserzeichen vortäuschen, sie können vergleichsweise einfach gefälscht werden.
Wasserzeichen veredeln hochwertige Papiere, bei Sicherheitspapieren bieten sie einen zusätzlichen Schutz vor Kopie und Fälschung.