Das Ökostromgesetz ist ohne eine Industrie-Deckelung nicht wettbewerbskonform. Deshalb fordert die Papierindustrie eine Neudefinition der fehlenden Kostenbegrenzung.
Das vorläufige Nein der EU-Kommission zur Gesamtgenehmigung des neuen Ökostromgesetzes stößt bei der Papierindustrie auf Unverständnis. .„Die Zellstoff- und Papierindustrie ist bei weitem der größte industrielle Ökostromerzeuger. Trotzdem mussten unsere Unternehmen seit Inkrafttreten des Ökostromgesetzes über 50 Millionen Euro an Förderkosten für die Errichtung anderer Anlagen bezahlen. Ein neues Gesetz ohne Kostendeckelung wäre keinesfalls wettbewerbskonform – auch andere EU-Länder, mit denen unsere Betriebe im direkten Standortwettbewerb stehen, sehen längst ähnliche Ausgleichsregelungen für ihre Unternehmen vor“, erklärt Oliver Dworak, Geschäftsführer der Austropapier, Vereinigung der Österreichischen Papierindustrie.
Die Papierhersteller haben im Vorjahr in ihren Anlagen über 1,3 Terawattstunden an CO2-freiem Ökostrom erzeugt, das entspricht rund 70% des geförderten Stroms aus Biomasse. Fast 50% der in der Papierindustrie eingesetzten Energieträger sind CO2-frei. „Das neue Ökostromgesetz kann bei unseren Betrieben wichtige Investitionen zur Erhöhung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern auslösen, es geht dabei um sehr innovative Projekte. Sollte es aber ohne Ausgleichsregelung in Kraft gesetzt werden, muss es eine Neudefinition einer adäquaten, beihilfenkonformen Kostenbegrenzung für unsere Betriebe geben. Die Novelle wurde vom Parlament als Paket beschlossen. Gerade aus Sicht der bei Bioenergie, Klimaschutz und Energieeffizienz besonders engagierten Papierindustrie ist eine Schlechterstellung nicht akzeptabel“, so Dworak abschließend.
[Wien, 23. Juli 2009]
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