Aus Sicht der im internationalen Standortwettbewerb stehenden Zellstoff- und Papierindustrie kann die Ökostrom-Novelle 2009 erst dann wirklich positiv beurteilt werden, wenn auch die Kostendeckelung der Ökostrom-Aufwendungen auf betrieblicher Ebene entsprechend dem Parlamentsbeschluss 2008 wettbewerbskonform umgesetzt wird. „Die nun als Übergangslösung beschlossene De-Minimis-Regelung mit ihrem Maximalrahmen von 500.000 € für drei Jahre kommt vom Ausmaß der Entlastung nicht an die ursprüngliche Formulierung heran. Gerade den großen Ökostrom-Zahlern in der Papierindustrie, die meist auch Ökostrom-Produzenten ohne Förderunterstützung sind, entstehen weiterhin enorme Zusatzkosten, die Marktkonkurrenten in anderen EU-Staaten erspart bleiben. Aus diesem Grund ist der Auftrag zur raschen Ausarbeitung einer wettbewerbskonformen und nachhaltig wirksamen Kostenschranke für die energieintensive Industrie zu begrüßen“, so Austropapier-Geschäftsführer DI Oliver Dworak in einer ersten Reaktion. Daneben verbessert die Novelle die Möglichkeiten für die Zellstoff- und Papierindustrie, ihre Stromerzeugung aus CO2-neutralen biogenen Brennstoffen mit innovativen Green-Technology-Projekten zu erhöhen, und sich somit als Schlüsselbranche im Spannungsfeld der Energie- und Klimapolitik zu positionieren.
[Wien, 24. September 2009]
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